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   FG Hessen, 10.12.1996 - 6 K 3320/95   

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https://dejure.org/1996,16607
FG Hessen, 10.12.1996 - 6 K 3320/95 (https://dejure.org/1996,16607)
FG Hessen, Entscheidung vom 10.12.1996 - 6 K 3320/95 (https://dejure.org/1996,16607)
FG Hessen, Entscheidung vom 10. Dezember 1996 - 6 K 3320/95 (https://dejure.org/1996,16607)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    "Offenbare Unrichtigkeiten" bei Erlass eines Verwaltungsaktes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 382
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • FG München, 10.02.2017 - 3 K 2276/15

    Aufhebung von Umsatzsteuerbescheid wegen einer offenbaren Unrichtigkeit

    Eine Berichtigung gemäß § 129 Satz 1 AO ist auch dann möglich, wenn ein solches mechanisches Versehen eines Außenprüfers zur Unrichtigkeit des Außenprüfungsberichts geführt hat und dieser Fehler von dem Veranlagungsbeamten bei der Auswertung des Berichts lediglich unbemerkt übernommen worden ist (BFH-Urteil vom 18. August 1999 I R 93/98, BFH/NV 2000, 539 und Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Dezember 1996 6 K 3320/95, EFG 1997, 382).

    Die Möglichkeit eines Rechtsirrtums des Betriebsprüfers schließt das Gericht bei diesem Sachverhalt als fernliegend aus (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Dezember 1996 6 K 3320/95, EFG 1997, 382).

  • FG München, 14.12.2016 - 3 K 2276/15

    Aufhebbarkeit eines geänderten Umsatzsteuerbescheids unter Aufhebung des

    Eine Berichtigung gemäß § 129 Satz 1 AO ist auch dann möglich, wenn ein solches mechanisches Versehen eines Außenprüfers zur Unrichtigkeit des Außenprüfungsberichts geführt hat und dieser Fehler von dem Veranlagungsbeamten bei der Auswertung des Berichts lediglich unbemerkt übernommen worden ist (BFH-Urteil vom 18. August 1999 I R 93/98, BFH/NV 2000, 539 und Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Dezember 1996 6 K 3320/95, EFG 1997, 382).

    Die Möglichkeit eines Rechtsirrtums des Betriebsprüfers schließt das Gericht bei diesem Sachverhalt als fernliegend aus (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 10. Dezember 1996 6 K 3320/95, EFG 1997, 382).

  • BFH, 11.12.2007 - VIII B 90/07

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen - Berichtigung wegen offenbarer

    Jedenfalls braucht es, ausgehend von seiner für die Beurteilung eines Verfahrensmangels maßgebenden, unter Bezugnahme auf die Urteile des Hessischen FG vom 10. Dezember 1996 6 K 3320/95 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 1997, 382) und des FG Baden-Württemberg vom 21. Oktober 1992 12 K 176/90 (EFG 1993, 357) vertretenen materiell-rechtlichen Rechtsauffassung, wonach auch im Falle von Prüfhinweisen eine --fortbestehende-- offenbare Unrichtigkeit nicht ausgeschlossen sei, dem Beweisantrag nicht nachzugehen (vgl. auch BFH-Beschluss in BFH/NV 2007, 712).
  • FG Düsseldorf, 13.12.2005 - 17 K 1493/02

    Gewerbesteuerliche Organschaft; Vororganschaftlicher Verlust; Änderungsbefugnis;

    Auch dieses Übersehen der Prüfberechnung sei jedoch eine offenbare Unrichtigkeit (Hinweis auf Urteil des Hessischen Finanzgerichts - FG - 10.12.1996, 6 K 3320/95 sowie Urteil des FG Baden-Württemberg vom 21.10.1992, 12 K 176/90 Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1993, 379).
  • FG Brandenburg, 09.12.1997 - 3 K 967/96

    Festsetzung von Einkommensteuervorauszahlungen; Schätzung der

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